MADE IN GERMANY. Verkauf. Vermietung. Weltweit. Seit 1993
Brauche ich bei jeder Lasershow
einen Laserschutzbeauftragten?
Wenn Showlaser mit den Laserklassen
3B und 4 zum Einsatz kommen, muss
immer schriftlich ein
Laserschutzbeauftragter (m/w/d) bestellt
werden.
Weiter muss Folgendes beachtet werden:
„Müssen Lasershowsysteme vor
Inbetriebnahme abgenommen werden?“
Seiteninhalte stellen keine verbindliche
Beratung irgendwelcher Form dar. Alle
Angaben unverbindlich und ohne Gewähr.
Preise in Euro, zzgl. MwSt., ab Werk.
KONTAKT
LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
Haidschwärze 18 72131 Ofterdingen /
Deutschland
Tel.: +49 7473 27 11 77 s.ruff(at)lps-laser.de