Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einem

Laserschutzseminar teilzunehmen?

Laut TROS Laser – Allgemeines Punkt 5 „Der Laserschutzbeauftragte (LSB)“ (m/w/d): (1) Der LSB verfügt 1. über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung oder 2. über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4. (2) Der LSB hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. Er hält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand. Hinweis: Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet 5.2 Anforderung an die Kurse und Prüfung 5.2.1 Anforderungen an den Kursveranstalter (1) Die Anforderungen an die Kurse und Prüfungen legt der Lehrgangträger unter Bezugnahme auf Nummer 5.2.3 fest. (2) Die Prüfungsunterlagen müssen vom Kursveranstalter mindestens fünf Jahre zur Einsicht aufbewahrt werden. 5.2.2 Ausbildungsinhalte (1) Aufgrund der unterschiedlichen Arten der Anwendung von Laser-Einrichtungen im Betriebsalltag werden zwei Arten von Kursen vorgesehen, über deren erfolgreiche Absolvierung eine Qualifizierung zum LSB erfolgen kann. (2) Der allgemeine Kurs berechtigt die erfolgreichen Absolventen zur umfassenden anwendungsübergreifenden Wahrnehmung der Funktion des LSB. Vorgesehen sind diese Kurse für größere Firmen und Institutionen mit unterschiedlichen Laseranwendungen und einem umfangreicheren Sicherheitsmanagement. (3) Darüber hinaus werden anwendungsbezogene Kurse angeboten. Diese Kurse sind zeitlich weniger umfangreich und berechtigen die Absolventen zur Wahrnehmung der Funktion des LSB bei speziellen Anwendungen von Lasereinrichtungen. Denkbar ist dieses Angebot in den Anwendungsfeldern Kosmetik, Vermessung, Showlaser sowie bei technischen Anwendungen. Der geringere zeitliche Aufwand ergibt sich aufgrund der Anpassung der Lehrganginhalte auf den jeweiligen Anwendungsbereich. 5.2.3 Prüfungen (1) Die Prüfung am Ende des Kurses in Form eines Multiple-Choice-Tests enthält mindestens 15 Fragen. (2) In der Regel gilt die Prüfung als bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet wurden. (3) Wurde die schriftliche Prüfung nicht bestanden, aber mindestens 50 % der Fragen richtig beantwortet, kann durch eine erfolgreiche mündliche Prüfung das Lehrgangziel erreicht werden. (4) Der Teilnehmer, der mit Erfolg an diesem Kurs teilgenommen hat, hat die Fachkenntnisse als LSB gemäß OStrV. Auf der Urkunde ist ggf. zu vermerken, wenn ein gerätespezifischer Kurs durchgeführt wurde und für welche Anwendungen bzw. Laser-Einrichtungen die besonderen Kenntnisse erworben wurden. Quelle: Auszüge TROS Laserstrahlung
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