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Welche Voraussetzungen muss ich
erfüllen, um an einem
Laserschutzseminar
teilzunehmen?
Laut TROS Laser – Allgemeines
Punkt 5 „Der Laserschutzbeauftragte (LSB)“:
(m/w/d)
(1) Der LSB verfügt
1. über eine abgeschlossene technische,
naturwissenschaftliche, medizinische oder
kosmetische Berufsausbildung oder
2. über eine vergleichbare, mindestens
zweijährige Berufserfahrung
jeweils in Verbindung mit einer zeitnah
ausgeübten beruflichen Tätigkeit an
entsprechenden Laser-Einrichtungen der
Klassen 3R, 3B bzw. 4.
(2) Der LSB hat an einem entsprechenden
Lehrgang teilgenommen, die
Abschlussprüfung bestanden und besitzt
einen Nachweis über die erfolgreiche
Teilnahme. Er hält seine Fachkenntnisse
durch regelmäßige Teilnahme an
spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf
aktuellem Stand.
Hinweis: Die zeitlichen Abstände zwischen
den Fortbildungsmaßnahmen hängen
davon ab, inwieweit sich der Stand der
Technik im Hinblick auf die eingesetzten
Laserprodukte oder die Vorschriften
weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird
eine eintägige Fortbildung in einem
Zeitraum von fünf Jahren als angemessen
erachtet
5.2 Anforderung an die Kurse und Prüfung
5.2.1 Anforderungen an den
Kursveranstalter (1) Die Anforderungen an
die Kurse und Prüfungen legt der
Lehrgangträger unter Bezugnahme auf
Nummer 5.2.3 fest. (2) Die
Prüfungsunterlagen müssen vom
Kursveranstalter mindestens fünf Jahre zur
Einsicht aufbewahrt werden. 5.2.2
Ausbildungsinhalte (1) Aufgrund der
unterschiedlichen Arten der Anwendung
von Laser-Einrichtungen im Betriebsalltag
werden zwei Arten von Kursen vorgesehen,
über deren erfolgreiche Absolvierung eine
Qualifizierung zum LSB erfolgen kann. (2)
Der allgemeine Kurs berechtigt die
erfolgreichen Absolventen zur
umfassenden anwendungsübergreifenden
Wahrnehmung der Funktion des LSB.
Vorgesehen sind diese Kurse für größere
Firmen und Institutionen mit
unterschiedlichen Laseranwendungen und
einem umfangreicheren
Sicherheitsmanagement. (3) Darüber
hinaus werden anwendungsbezogene
Kurse angeboten. Diese Kurse sind zeitlich
weniger umfangreich und berechtigen die
Absolventen zur Wahrnehmung der
Funktion des LSB bei speziellen
Anwendungen von Lasereinrichtungen.
Denkbar ist dieses Angebot in den
Anwendungsfeldern Kosmetik,
Vermessung, Showlaser sowie bei
technischen Anwendungen. Der geringere
zeitliche Aufwand ergibt sich aufgrund der
Anpassung der Lehrganginhalte auf den
jeweiligen Anwendungsbereich.
5.2.3 Prüfungen
(1) Die Prüfung am Ende des Kurses in
Form eines Multiple-Choice-Tests enthält
mindestens 15 Fragen.
(2) In der Regel gilt die Prüfung als
bestanden, wenn mindestens 70 % der
Fragen richtig beantwortet wurden.
(3) Wurde die schriftliche Prüfung nicht
bestanden, aber mindestens 50 % der
Fragen richtig beantwortet, kann durch eine
erfolgreiche mündliche Prüfung das
Lehrgangziel erreicht werden.
(4) Der Teilnehmer, der mit Erfolg an
diesem Kurs teilgenommen hat, hat die
Fachkenntnisse als LSB gemäß OStrV. Auf
der Urkunde ist ggf. zu vermerken, wenn
ein gerätespezifischer Kurs durchgeführt
wurde und für welche Anwendungen bzw.
Laser-Einrichtungen die besonderen
Kenntnisse erworben wurden.
Quelle: Auszüge TROS Laserstrahlung
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LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
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