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Was muss ich bei einer
Beamshow beachten?
Der mobile Einsatz von Lasersystemen
der Klasse 3B und 4 entspricht jedes mal
einer „erstmaligen Inbetriebnahme“.
Daher muss bei jeder Show eine
Gefährdungsbeurteilung durch eine
fachkundige Person erstellt und
festgestellte Mängel behoben werden.
Dies gilt natürlich auch bei einer
dauerhaften Installation.
Solltest Du feststellen, dass die
Installation Deines Showlasersystems
demnach nicht geprüft worden ist, dann
stelle den Betrieb des Systems bitte
unverzüglich ein und veranlasse, dass für
die gesamte Installation (Beamshows mit
Showlasersystemen) eine
Gefährdungsbeurteilung durch eine
fachkundige Person vorgenommen wird.
Ganz gleich, ob mobile Beamshow, oder
fester Bestandteil eines
Unterhaltungszentrums, während einer
Lasershow muss ein
Laserschutzbeauftragter (m/w/d)
anwesend sein, der dafür Sorge trägt,
dass die Lasersicherheit nach OStrV /
TROS Laserstrahlung eingehalten wird.
Seiteninhalte stellen keine verbindliche
Beratung irgendwelcher Form dar. Alle
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Preise in Euro, zzgl. MwSt., ab Werk.
KONTAKT
LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
Haidschwärze 18 72131 Ofterdingen /
Deutschland
Tel.: +49 7473 27 11 77 s.ruff(at)lps-laser.de