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Gibt es bestimmte Materialien und
/ oder Gegenstände, auf denen ein
Laserstrahl möglichst nie
auftreffen sollte?
Bei einer Laserinszenierung sollte man
zuerst darauf achten, dass die
Laseranimationen den vorgeschriebenen
Richtwerten und Vorschriften entsprechen,
um das menschliche Auge und die Haut vor
gefährlichen Laserstrahlen zu schützen;
auch das Scanner-Safety zur schnellen und
effektiven Laserstrahl-Unterbrechung muss
einwandfrei funktionieren.
Als Laserschutzbeauftragter (m/w/d) sollte
man sein Augenmerk auch auf Folgendes
haben:
1. Bei Entflammbarkeit denkt man im ersten
Moment oft nur an den „stehenden Strahl“
des Lasers. Doch es kommt vorrangig auf
die Leistungsdichte beim Auftreffen an.
Deshalb muss ein LSB auf reflektierende
Oberflächen besonders achten und diese
als Auftrefffläche vermeiden. Glas und
spiegelnde Oberflächen etwa, könnten die
Laserstrahlen unkontrolliert ablenken und
so eine potenzielle Gefahr darstellen.
2. Stehende Laserbeams - auch umgelenkte
- sollten zudem nie auf leicht entflammbare
Gegenstände (Papier, Stoffe, …) platziert
werden. Diese könnten, je nach Intensität
des Laserstrahls, sehr schnell Feuer fangen.
3. Der LSB sollte auch auf anfällige
Gegenstände achten, wie etwa Kameras,
Beamer und andere sensible Optiken. Diese
können sehr empfindlich auf Laserstrahlen
reagieren und bei direktem Kontakt
beschädigt werden, vor allem wenn mit
diesen in die Laserstrahlen gezoomt wird.
Insgesamt bedarf es bei jedem Event eines
gewissen Augenmaßes und einem
kooperativen Miteinander aller Techniker
am Set, damit aus jedem Event, jeder
Veranstaltung letztlich das wird, was es ein
soll: ein schönes Erlebnis und eine tolle
Erinnerung für alle!
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KONTAKT
LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
Haidschwärze 18 72131 Ofterdingen / Deutschland
Tel.: +49 7473 27 11 77 s.ruff(at)lps-laser.de