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Gibt es bestimmte Materialien
und / oder Gegenstände, auf
denen ein Laserstrahl möglichst
nie auftreffen sollte?
Bei einer Laserinszenierung sollte man
zuerst darauf achten, dass die
Laseranimationen den vorgeschriebenen
Richtwerten und Vorschriften
entsprechen, um das menschliche Auge
und die Haut vor gefährlichen
Laserstrahlen zu schützen; auch das
Scanner-Safety zur schnellen und
effektiven Laserstrahl-Unterbrechung
muss einwandfrei funktionieren.
Als Laserschutzbeauftragter (m/w/d)
sollte man sein Augenmerk auch auf
Folgendes haben:
1. Bei Entflammbarkeit denkt man im
ersten Moment oft nur an den
„stehenden Strahl“ des Lasers. Doch es
kommt vorrangig auf die Leistungsdichte
beim Auftreffen an. Deshalb muss ein
LSB auf reflektierende Oberflächen
besonders achten und diese als
Auftrefffläche vermeiden. Glas und
spiegelnde Oberflächen etwa, könnten
die Laserstrahlen unkontrolliert ablenken
und so eine potenzielle Gefahr
darstellen.
2. Stehende Laserbeams - auch
umgelenkte - sollten zudem nie auf
leicht entflammbare Gegenstände
(Papier, Stoffe, …) platziert werden.
Diese könnten, je nach Intensität des
Laserstrahls, sehr schnell Feuer fangen.
3. Der LSB sollte auch auf anfällige
Gegenstände achten, wie etwa Kameras,
Beamer und andere sensible Optiken.
Diese können sehr empfindlich auf
Laserstrahlen reagieren und bei
direktem Kontakt beschädigt werden,
vor allem wenn mit diesen in die
Laserstrahlen gezoomt wird.
Insgesamt bedarf es bei jedem Event
eines gewissen Augenmaßes und einem
kooperativen Miteinander aller Techniker
am Set, damit aus jedem Event, jeder
Veranstaltung letztlich das wird, was es
ein soll: ein schönes Erlebnis und eine
tolle Erinnerung für alle!
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KONTAKT
LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
Haidschwärze 18 72131 Ofterdingen /
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